Das Einsparen von Energie ist bereits seit vielen Wochen von höchstem öffentlichen Interesse.
Eine Möglichkeit dazu bieten sogenannte „Balkonkraftwerke“. Das sind Photovoltaik-Solarmodul-Anlagen, die auf Balkonen oder Terrassen installiert und betrieben werden können. Allerdings sind Aufbau und Betrieb einer solchen Anlage nicht ganz so einfach wie häufig dargestellt. Daher müssen einige wichtige Themen geklärt sein, bevor Sie ein „Balkonkraftwerk“ anschaffen und betreiben können.
Wir haben dazu eine schriftliche Vereinbarung erstellt, in der sämtliche Fragen zu Installation, Betrieb und Haftung geregelt sind.
Wenn alle Vertragsbedingungen erfüllt sind und dies sowohl von Ihnen als Mieter als auch von uns als Vermieter schriftlich bestätigt wurde, steht Ihrer alternativen Stromgewinnung nichts mehr im Wege!
Die wichtigsten Punkte dieser Vereinbarung haben wir hier für Sie zusammengestellt:
- Es dürfen nur Solar-Module montiert werden, die für Balkonanlagen zugelassen sind, eine CE-Kennzeichnung haben und nach VDE-Norm installiert werden
- Montage und Anschluss müssen von einer Fachfirma durchgeführt und vollständig dokumentiert werden. Die Dokumentation muss dem Vermieter vorgelegt werden.
- Die Solar-Module müssen gegen Winddruck und -sog geschützt sein und es darf keine Blendwirkung von ihnen ausgehen
- Es dürfen keine baulichen Veränderungen am Mietobjekt vorgenommen werden
- Der Mieter muss eine Haftpflichtversicherung für die Photovoltaik-Anlage abschließen und diese dem Vermieter jährlich nachweisen
- Die Wartung und Instandhaltung der Anlage obliegt dem Mieter
- Bei Auszug muss die Anlage vollständig zurückgebaut werden, entstandene Schäden trägt der Mieter
- Die Photovoltaik-Anlage muss durch den Betreiber der Anlage beim zuständigen Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Da der Mieter der Betreiber der Photovoltaik-Anlage ist, muss die Anmeldung durch den Mieter erfolgen.
- Der Vermieter kann die Genehmigung für die Photovoltaik-Solarmodul-Anlage bei berechtigtem Interesse zurückziehen
- Für eventuelle Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen muss die Anlage auf Mieterkosten abgebaut werden
- Für eventuelle Ausfälle bei der Stromerzeugung besteht kein Ersatzanspruch an den Vermieter
- Der Vermieter behält sich vor die Installation der Anlage vor Ort zu überprüfen
Wenn sie vorhaben, sich ein „Balkonkraftwerk“ anzuschaffen, setzen Sie sich bitte vorab mit uns in Verbindung, damit wir die notwendigen Details zur Ausführung mit Ihnen abstimmen können.
Hierzu können Sie uns einfach eine E-Mail an vh@volksheimstaette.de senden und wir treten kurzfristig mit Ihnen in Kontakt.