Mietbedingungen

Wohn-/Mietobjekte der Volksheimstätte

Um eine Wohnung zu beziehen, ist der Erwerb der Mitgliedschaft, d.h. der Erwerb von Geschäftsanteilen, erforderlich. Bei Vertragsabschluss ist die Anzahl der Anteile abhängig von der Wohnungsgröße: Bis 80 m² sind zwei Anteile, ab 80 m² drei Anteile notwendig. Die Höhe eines Geschäftsanteils beträgt derzeit 620,00 €. (Die Zahlung einer sogenannten Mietkaution entfällt)

Bitte beachten Sie: Vor Abschluss eines Mietvertrages benötigen wir neben den üblichen Einkommensnachweisen und ggf. Vorlage einer Mietschuldenfreiheitsbestätigung vom Vorvermieter  – je nach Einkommenssituation - einen Bürgen. Bonitätsauskünfte holen wir sowohl über den Interessenten bzw. den / die zukünftigen Mieter als auch über den Bürgen ein.

Rückzahlung der Geschäftsanteile: Die Geschäftsanteile bedürfen der separaten schriftlichen Kündigung. Die Kündigungsfrist beträgt satzungsgemäß 1 Jahr zum Jahresende.

Vergaberichtlinien

Die Volksheimstätte vermietet Wohnungen ausschließlich an ihre Mitglieder. Um sich als Interessent wohnungssuchend zu melden, müssen Sie kein Mitglied sein.

Eine Mitgliedschaft wird erst notwendig, wenn es zu einem Mietvertrag kommt. Die Wohnungsvergabe richtet sich nach keiner festen Warteliste, sondern nach Dauer der Mitgliedschaft. Zuerst haben alle Mitglieder bei der Vergabe den Vorrang. Anschließend folgen die Nichtmitglieder. Hier ist die Reihenfolge davon abhängig, wie lange uns der Interessentenbogen bereits vorliegt.