Glasfaser

Vorsicht bei Vertragsabschlüssen für Glasfaserleitungen

Zurzeit wird der Glasfaserausbau In Deutschland stark vorangetrieben. Alle Anbieter versuchen, sich möglichst viele Marktanteile zu sichern. Das Werben um Neukunden wird oft mit großer Rigorosität geführt und ist für den Endkunden nicht immer transparent.

In unseren Wohngebieten sind die Deutsche Telekom, GöTel und Deutsche Glasfaser unterwegs. Leider haben einige Mieter in den letzten Monaten bei sogenannten Haustürgeschäften Verträge über Glasfaseranschlüsse mit einem Unternehmen abgeschlossen, das im Auftrag der Telekom schnelle Internetverbindungen anbietet. Direkt, nachdem wir darüber informiert wurden, haben wir die entsprechende Firma kontaktiert und diese Vertriebsmethode in unserem Wohnungsbestand untersagt. Es gab dennoch weitere Vertragsabschlüsse, die storniert werden mussten, denn Glasfaser-Anbieter informieren leider nicht immer darüber, dass ohne Zustimmung des Eigentümers das Verlegen von Kabeln im Haus und in der Wohnung nicht gestattet ist.

    Haustürgeschäfte
    Als Haustürgeschäft bezeichnet man einen Vertrag, der außerhalb der Geschäftsräume eines Unternehmens abgeschlossen wird. Sie sind in Deutschland nicht verboten, können aber bis 14 Tage nach Vertragsabschluss formlos und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Wenn eine Täuschung oder Erregung eines Irrtums vorliegen, kann der Vertrag auch nach Verstreichen der 14-tägigen Widerrufsfrist angefochten werden.

    Für einen funktionierenden Glasfaseranschluss in Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten, müssen drei Grundvoraussetzungen erfüllt sein:

    1. Das Wohngebiet bzw. die Straße muss durch eine Glasfaserleitung erschlossen werden. Umfang und Ort der Arbeiten liegt dabei im Ermessen des jeweiligen Anbieters.
    2. Es muss eine Glasfaserleitung von der Straße bis ins Gebäude gelegt werden, um dort einen Übergabepunkt herzustellen (FTTB „Fiber to the building“). Hier findet bereits ein Eingriff in fremdes Eigentum statt.
    3. Die Glasfaserleitung wird vom Übergabepunkt im Gebäude bis in die einzelnen Wohnungen zur Anschlussdose geführt (FTTH „Fiber to the home“). Hierfür sind umfangreiche Baumaßnahmen innerhalb des Hauses und der einzelnen Wohnungen nötig.

    In der Regel wollen nicht alle Mietparteien eines Hauses einen Vertrag mit demselben Anbieter abschließen. Für jede einzelne Wohnung wäre somit eine separate Baumaßnahme notwendig. Die Wände im Treppenhaus müssten wiederholt geöffnet und geschlossen werden und die Arbeiten würden durch verschiedene, nicht von uns beauftragte Handwerksfirmen durchgeführt werden. Somit hätte die Volksheimstätte keinen Einfluss auf den Umfang, die Qualität und den Ablauf der Bauarbeiten, was wir so natürlich nicht zulassen können.

    Um diese Probleme im Sinne unserer Mieter zu lösen und ihnen Glasfasertechnik in unseren Häusern zu ermöglichen, suchen wir bereits intensiv nach einer Möglichkeit und halten wir sie diesbezüglich auf dem Laufenden. Bitte schließen Sie bis dahin keine Verträge für einen Glasfaser-Anschluss ab. In den meisten Häusern der Volksheimstätte besteht bereits die Möglichkeit, über den bestehenden Kabelanschluss eine Gigabit-Leitung für schnelles Internet zu bekommen.