Abrechnung

Nebenkostenabrechnung?

Ganz einfach!

Einmal jährlich erhalten Sie eine Betriebs- und Heizkostenabrechnung von uns, in dem Ihr tatsächlicher Verbrauch mit den geleisteten Abschlagszahlungen verrechnet wird. Wie sich die einzelnen Positionen zusammensetzen, erklären wir unten anhand eines Beispiels.

Sie haben weitere Fragen zu

  • Betriebs- und Heizkostenabrechnung
  • Zahlungsverkehr
  • Abwicklung von Versicherungsschäden

Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail. Wir informieren Sie gerne!

Ihre Ansprechpersonen

Birgit JanzenVersicherungsschäden / Betriebskostenabrechnung

Telefon: 0551 37077 - 181

Janina BornmannZahlungsverkehr / Buchhaltung

Telefon: 0551 37077 - 180

Ihre Abrechnung – Punkt für Punkt

Der Abrechnungszeitraum umfasst immer zwölf Monate, die bei uns dem Kalenderjahr entsprechen. Als Vermieter müssen wir die Abrechnung max. ein Jahr nach dem Ablauf des Abrechnungszeitraumes vorlegen.

Alle Mieter zahlen ihren Anteil an den verschiedenen Nebenkosten, die insgesamt im Wohnhaus anfallen. Um diese Kosten auch wirklich fair zu verteilen, werden sie auf verschiedene Arten umgelegt.

Die Gesamtkosten dieser Kostenart werden hier umgelegt auf die Quadratmeterflächen der einzelnen Wohnungen. Der Kostenanteil für die von Ihnen bewohnten Quadratmeter entspricht in diesen Fällen Ihrem Anteil an der Gesamtheit aller vermieteten Quadratmeter im Haus. Mieter größerer Wohnungen zahlen danach also einen höheren Anteil z. B. für Versicherungen, Gartenpflege etc.

Die Gesamtkosten dieser Kostenart fallen pro Einheit = Wohnung an. Die Gesamtkosten für alle Wohnungseinheiten werden hier entsprechend durch die Anzahl aller Wohnungen geteilt. Zum Beispiel betrifft das die Kosten fürs Kabelnetz.

Die Gesamtkosten, die für Rauchwarnmelder in Ihrem Haus anfallen, teilen wir durch alle verbauten Rauchwarnmelder. Die so ermittelten Kosten pro Rauchwarnmelder multiplizieren wir mit der Anzahl der in Ihrer Wohnung genutzten Rauchwarnmelder.

Heizkosten und Wasser werden verbrauchsabhängig abgerechnet und richten sich vor allem nach dem tatsächlichen Verbrauch, den wir jährlich durch das Ablesen der Zählerstände für Ihre Wohnung ermitteln. Zusätzlich werden hier Heiz- und Wassernebenkosten (Wartung, Betriebsstrom, Kosten für Messfirma) berechnet, die nach Wohnfläche abgerechnet werden. Näheres entnehmen Sie Ihrer separaten Heizkosten- und Wasserabrechnung.

Diese Kosten sind insgesamt in der angegebenen Kostenart für das ganze Haus entstanden.

Hier finden Sie aufgelistet: die Summe aller Flächen in m2 in Ihrem Haus, die Gesamtanzahl der Wohneinheiten, der verbauten Rauchwarnmelder, umlagefähige Gesamtheizkosten und Wasserkosten.

Hier finden Sie aufgelistet: die Quadratmeterzahl Ihrer Wohnung, die Anzahl Ihrer Wohneinheiten, Ihrer Rauchwarnmelder, Heiz- und Wasserkosten für Ihre Wohnfläche.

Ihre Kosten errechnen sich – wie schon einmal unter den Punkten 3 bis 6 erläutert – wie folgt:

(Gesamtkosten in Euro / Insgesamt verteilt auf) * davon Ihr Anteil = Ihre Kosten

Ihre konkret berechneten Kosten für die verschiedenen Kostenarten. Die Kosten entsprechen also Ihrem fair ermittelten Anteil an den Gesamtkosten.

Bei einem Guthaben erhalten Sie den ermittelten Betrag von uns zurück. Bei einer Nachzahlung bitten wir Sie um Überweisung des ausstehenden Nachzahlungsbetrages. Errechnet werden Guthaben (oder Nachzahlung) mit der Formel:

 Zwischensumme
-Vorauszahlungen Betriebskostenumlage
-Vorauszahlungen Wärmeversorgung
=Guthaben (oder Nachzahlung)

Wenn Sie lohn- oder einkommenssteuerpflichtig sind, können Sie einen Teil der an uns gezahlten Betriebskosten geltend machen. Dazu können Sie die Seite 4 Ihrer Nebenkostenabrechnung mit der Steuererklärung einreichen. Weil bei den haushaltsnahen Dienstleistungen nur der Arbeitslohn, aber keine Materialkosten berücksichtigt werden dürfen, unterscheiden sich die aufgeführten Beträge von denen auf der Vorseite.