Mietbedingungen

Wohnen bei der VH

Unsere Bedingungen sowie Hinweise zur Mitgliedschaft

Um eine Wohnung zu beziehen, ist der Erwerb der Mitgliedschaft, d.h. der Erwerb von Geschäftsanteilen, erforderlich. Bei Vertragsabschluss ist die Anzahl der Anteile abhängig von der Wohnungsgröße: Bis 80 m² sind zwei Anteile, ab 80 m² drei Anteile notwendig. Die Höhe eines Geschäftsanteils beträgt derzeit 620,00 €. Die Zahlung einer sogenannten Mietkaution entfällt.

Bitte beachten Sie: Vor Abschluss eines Mietvertrages benötigen wir neben den üblichen Einkommensnachweisen und ggf. Vorlage einer Mietschuldenfreiheitsbestätigung des Vorvermieters – je nach Einkommenssituation - eine Bürgschaft. Bonitätsauskünfte holen wir sowohl über den Interessenten bzw. den/die zukünftigen Mieter als auch über den Bürgen ein.

Vergaberichtlinien

Die Volksheimstätte vermietet Wohnungen ausschließlich an ihre Mitglieder. Um sich als Interessent wohnungssuchend zu melden, müssen Sie kein Mitglied sein.
Eine Mitgliedschaft wird erst notwendig, wenn es zu einem Mietvertrag kommt. Die Wohnungsvergabe richtet sich nach keiner festen Warteliste, sondern nach Dauer der Mitgliedschaft. Zuerst haben alle Mitglieder bei der Vergabe den Vorrang. Anschließend folgen die Nichtmitglieder. Hier ist die Reihenfolge davon abhängig, wie lange uns der Interessentenbogen bereits vorliegt.

Mitgliedschaft

Um eine Mietwohnung bei uns anmieten zu können, müssen Sie spätestens bei Mietvertragsabschluss die Mitgliedschaft erwerben. Der Erwerb einer Mitgliedschaft im Vorfeld ist jedoch nur sinnvoll, wenn Sie bei Ihrer Wohnungssuche nicht unter Zeitdruck stehen, da wir zur Zeit keinen Leerstand haben.

Mitglied werden Sie mit dem Erwerb eines Anteils in Höhe von 620,00 €. Erst bei Vertragsabschluss müssen die für die Wohnung erforderlichen Anteile erworben werden. Maximal drei Anteile können pro Mitglied erworben werden. Auf Ihr Geschäftsguthaben (= Ihr Anteil / Ihre Anteile) schütten wir eine Dividende aus.  Die Höhe wird jährlich durch die Vertreterversammlung beschlossen und liegt aktuell bei 4 %.

Sofern Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen möchten, so können Sie die Kündigung immer zum 31. Dezember eines jeden Jahres schriftlich aussprechen. Die Kündigungsfrist beträgt danach 1 Jahr. Nach dem Beschluss durch die Vertreterversammlung, ca. Mitte des übernächsten Jahres, zahlen wir Ihnen Ihr Guthaben aus.

Bitte beachten Sie: Vor Eröffnung einer Mitgliedschaft erbitten wir die Zustimmung zur Einholung einer Bonitätsauskunft. Der Erwerb der Mitgliedschaft ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Ihre Ansprechperson

Isabel TrumpuschMitgliedschaft

Telefon: 0551 37077 - 230

Carmen ErbachZentrale Vermittlung

Telefon: 0551 37077 - 0