Hier finden Sie Antworten
Was Sie über uns und unsere Wohnungen wissen sollten
Eine Wohnungsgenossenschaft ist eine Gemeinschaft von Mitgliedern, die mit dem Kauf von Geschäftsanteilen ein lebenslanges Nutzungsrecht an einer Genossenschaftswohnung zu fairen Mietpreisen erwerben können. Mitglieder können somit zugleich Mieter und Anteilseigner des genossenschaftlichen Wohnungsunternehmens sein. Sie haben über ihre gewählten Vertreter ein Mitspracherecht in wichtigen Entscheidungen. Dieses wird auf der jährlichen Vertreterversammlung, dem höchsten Gremium der Genossenschaft, ausgeübt. Die Rechte und Pflichten der Mitglieder sind im Genossenschaftsgesetz sowie in den jeweiligen Satzungen der Genossenschaften geregelt.
Um Mitglied zu werden, müssen Sie mindestens einen Genossenschaftsanteil erwerben. Die Kosten je Anteil betragen 620,- €. Es können maximal drei Anteile pro Mitglied erworben werden. Sollten Sie an einer Mitgliedschaft interessiert sein, wenden Sie sich gern vorab für eine telefonische Beratung an unsere Ansprechpartnerin Isabel Trumpusch.
Um sich als Interessent wohnungssuchend zu melden, müssen Sie noch kein Mitglied sein. Füllen Sie einfach unseren Interessentenbogen aus und wir melden uns bei Ihnen, wenn wir passende Angebote haben. Mitglieder haben bei der Wohnungsvergabe Vorrang, wobei sich die Reihenfolge nach der Dauer der Mitgliedschaft richtet. Anschließend folgen Nichtmitglieder. Der Erwerb einer Mitgliedschaft im Vorfeld ist allerdings nur sinnvoll, wenn Sie bei Ihrer Wohnungssuche nicht unter Zeitdruck stehen, da wir zurzeit keinen Leerstand haben.
Spätestens zum Mietvertragsabschluss ist der Erwerb der entsprechenden Geschäftsanteile erforderlich. Bei einer Wohnungsgröße bis 80 m² sind zwei Anteile notwendig. Bei einer Wohnungsgröße über 80 m² sind es drei. Die Zahlung einer Mietkaution entfällt.
Mehr Information finden Sie in unseren Mietbedingungen. Für alle weiteren Fragen rund um die Wohnungssuche steht Ihnen unsere Ansprechpartnerin Carmen Erbach zur Seite.
Ohne die Genehmigung der Volksheimstätte ist eine Untervermietung oder der Einzug einer weiteren Person nicht gestattet. Um eine Genehmigung zu erteilen, benötigen wir den vollständigen Namen, das Geburtsdatum, möglichst eine Telefonnummer und das Datum des Einzugs der betreffenden Person. Sobald die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt erfolgt ist, legen Sie uns bitte die Bestätigung vor. Bitte beachten Sie, dass kein Recht besteht, das Mietverhältnis zu übernehmen, sollte der Hauptmieter ausziehen.
Kündigungen für Wohnraum können wir nur in Schriftform mit Unterschrift aller Vertragspartner akzeptieren. Eine Kündigung per E-Mail ist nicht rechtskräftig.
Vorlagen zur Kündigung finden Sie unter Downloads.
Da wir als Genossenschaft unseren Mitgliedern verpflichtet sind, müssen wir jede gekündigte Wohnung zuerst diesen anbieten. Jede Person, die an einer Wohnung bei der Volksheimstätte interessiert ist, kann sich jedoch über den Interessentenbogen unverbindlich für die entsprechende Wohnung bewerben.
Die Beendigung der Mitgliedschaft muss unabhängig von der Kündigung der Wohnung erfolgen. Sie können Ihre Mitgliedschaft immer zum 31.12. eines jeden Jahres schriftlich kündigen, eine Kündigung per E-Mail ist nicht möglich. Die Kündigungsfrist beträgt ein Jahr zum Jahresende. Die Rückzahlung Ihres Guthabens erfolgt gemäß den Bestimmungen der Satzung ca. Mitte des übernächsten Jahres.
Vorlagen zur Kündigung finden Sie unter Downloads.
Ja, Genossenschaftsanteile können vererbt und auch auf eine andere Person übertragen werden. Es wird jedoch nur der Geldwert, nicht die Dauer der Mitgliedschaft übertragen. Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit unserer Ansprechpartnerin Isabel Trumpusch.
Die Miete in unserer Genossenschaft setzt sich aus einer Grundmiete und einer Betriebs- und ggf. Heizkostenvorauszahlung zusammen. Die Grundmiete ist so kalkuliert, dass sie die Kosten für Instandhaltung, Verwaltung und Rücklagen deckt. Eventuelle Anpassungen erfolgen nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften. Hier finden Sie weitere Informationen zur Nebenkostenabrechnung.
Bei weiteren Fragen können Sie sich auch gern an unsere Ansprechpartnerin Birgit Janzen wenden.
Sollten Sie Schwierigkeiten haben, Ihre Miete rechtzeitig zu zahlen, setzen Sie sich bitte umgehend mit unserer Ansprechpartnerin für die Mietenbuchhaltung, Stefanie Galinski, in Verbindung. Wir versuchen, gemeinsam eine Lösung zu finden. In schweren Fällen kann auch eine Ratenzahlung vereinbart werden. Langfristige Mietrückstände können jedoch zur Kündigung des Mietverhältnisses führen.
Als Mitglied können Sie aktiv an der Genossenschaftsarbeit teilnehmen. Dies kann z. B. durch die Mitarbeit als ehrenamtlicher Vertreter geschehen. Vertreterwahlen finden alle fünf Jahre statt, die nächste erfolgt 2026. Ihre Stimme und Ihre Ideen sind uns wichtig!
Unsere Verwaltung finden Sie in der Kasseler Landstraße 89 im Göttinger Stadtteil Grone, direkt neben dem Hotel Rennschuh.
Telefonisch erreichen Sie uns während der Geschäftszeiten unter 0551 370770, oder Sie wenden sich direkt an Ihre Ansprechperson.
Unsere Öffnungszeiten:
Montag und Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr (nur Reparaturannahme)
Mittwoch und Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Sie können auch eine E-Mail an vh@volksheimstaette.de senden oder unser Kontaktformular nutzen.
Für das Halten eines Haustieres in Ihrer Wohnung benötigen Sie die Zustimmung einer Mehrheit der Mietparteien im Haus per Unterschriftensammlung. Das Tier (Hund/Katze) muss explizit mit Rasse und Namen benannt werden. Eine Genehmigung wird ausschließlich für das besagte Tier ausgestellt. Jedes weitere oder neue Tier bedarf der erneuten Zustimmung.
Ein Formular für die Unterschriftensammlung finden Sie in unserem Downloadbereich.
Sollten Sie Probleme mit Ihren Nachbarn haben, empfehlen wir zunächst das direkte Gespräch. Meist lassen sich Missverständnisse auf diese Weise am einfachsten klären. Falls dies nicht möglich ist, können Sie sich an unsere Mitgliederbetreuerin Petra Greschitzek wenden, die bei Bedarf als Vermittlerin fungieren kann.
Unsere Genossenschaft bietet viele verschiedene Wohnungen und auch Serviceangebote an, die speziell auf die Bedürfnisse von Senioren, Familien und Menschen mit Behinderungen zugeschnitten sind. Dazu gehören u.a. barrierefreie Wohnungen, Mitgliederausfahrten, Ü65-Treffen sowie weitere Veranstaltungen und Beratungsangebote.
Alle Mitglieder erhalten zweimal im Jahr unser Magazin "Hausnummer", in dem wir über alles Wissenswerte aus der Genossenschaft und der Region berichten. Darüber hinaus sind alle aktuellen Informationen auf unserer Website unter der Rubrik "Aktuelles" und freie Wohnungen und Stellplätze unter "Wohnungsangebote" sowie immoscout24.de zu finden.
In Notfällen, wie z.B. einem Wasserschaden oder Stromausfall, finden Sie die Notfallnummern hier auf unserer Website oder als Aushang in Ihrem Hausflur. Bitte kontaktieren Sie in dringenden Fällen und außerhalb unserer Geschäftszeiten direkt den entsprechenden Notdienst und informieren Sie uns schnellstmöglich.
Innerhalb unserer Öffnungszeiten und für reguläre Schadens- und Reparaturmeldungen wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartnerin Martina Rink oder nutzen das Meldeformular.